Gerichtsentscheide

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    Bitte beantworten Sie folgende Frage, um Robotern das Leben schwer zu machen:


    Ich habe 2016 gegen die n.ö. Ärztekammer auch Rückzahlung der Wohlfahrtsfondsbeiträge geklagt

    […] Das Ganze ist schließlich bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen sowie hat die Kammer dann noch eine „außerordentliche Revision“ beim NÖ Verwaltungsgerichtshof versucht, jedoch überall „abgeblitzt“, sodass sie nun – ausjudiziert – mir im Herbst 2017 sämtliche von mir errichteten WFF-Beiträge rückerstatten musste. Das bedeutet folgendes: Jeder Arzt, der bei einer Gebietskörperschaft (wie es bei der nö. Landesklinikenholding das Land NÖ ist) unkündbar gestellt ist, kann die WFF-Beiträge genauso wie bisher nur pragmatisierte Kollegen, rückfordern bzw. ist von den Zwangsbeiträgen befreit.

    Urteil des NÖ Verwaltungsgerichtshofs vom 01.03.2017
    Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017
    Beschluss gegen die außerordentliche Revision der Kammer vom 31.07.2017

    Die Rechtsvertretung in diesem Fall erfolgte durch:
    Dr. Anke Reisch
    Rechtsanwältin Mediatorin
    Wiener Straße 46
    2500 Baden
    office@dr-anke-reisch.at

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    VwGH–Erkenntnis: Festsetzungsbescheide des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien nichtig

    Der VwGH (E vom 27.04.2015, 2012/11/0082) hat in mehreren Anlassfällen ausgesprochen, dass die Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Wien hinsichtlich der Festsetzung der Fondsbeiträge derart mangelhaft war, dass Nichtbescheide vorliegen.

    Die Rechtsvertretung in diesem Fall erfolgte durch:
    Themmer, Toth & Partner
    Rechtsanwälte GmbH
    Biberstrasse 15
    1010 Wien

    office@ttplaw.at

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    Wohlfahrtsfonds: Inkorrekte Zahlungsbescheide, die gar keine sind …

    Meine Beschwerde beim zuständigen Ausschuss der ÄKW wurde mit der Begründung, es handle sich um ärztliches Einkommen, abgelehnt. Also doch kein Irrtum. Nächster Schritt: Klage beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der mir in seinem Spruch 2011 in der Sache Recht gibt, aber – und das ist wirklich bemerkenswert – aus formalen Gründen kein Urteil fällen kann. Grund: Die von der Concisa ausgeschickten Zahlungsbescheide hatten keine amtliche Signatur, waren daher keine Bescheide und daher auch nicht als Bescheide anfechtbar!

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