Ergebnis der Überprüfung durch den Rechnungshof
gemäß Art. 127b B-VG und § 20a RHG

Der Rechnungshof hat 2011 eine Überprüfung des Wohlfahrtsfond der Wiener Ärztekammer durchgeführt, aber das Ergebnis nie veröffentlicht. Zumindest die Grünen Ärztinnen und Ärzte hatten eine Version in minderer Qualität auf ihrer Homepage veröffentlicht, diese aber vor einigen Jahren auch offline genommen. Der Bericht ist aber noch im Internetarchiv gespeichert:

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Die Wiener Ärztekammer hatte zu dem Bericht einen ausführlichen Kommentar veröffentlicht,  diesen inzwischen aber auch vom Netz genommen.

Eine Zusammenfassung des Berichts hat das Profil damals veröffentlicht: Ärztekammer. Der Rechnungshof zerpflückt die Verwaltung des Pensionsfonds


Auszüge aus Rechnungshofbericht Ärztekammer für Wien – Wohlfahrtsfonds

GZ 003.677/004-382/11

Über die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds:

„Erhebliches Verbesserungspotenzial bestand im Bereich der Verwaltung des Wohlfahrtsfonds. Der überwiegende Teil der Administration war an externe Dienstleister ausgelagert, die teilweise über Jahre hindurch ohne schriftliche Verträge für den Wohlfahrtsfonds tätig waren. Dafür fielen im Jahr 2009 Kosten in der Höhe von rd. 2,7 MIO EUR an. Es bestanden Unklarheiten bei der Abrechnung, Leistungsüberschneidungen und die Gefahr von Interessenkollisionen“ (S 11/54)

„Die Abstimmung der gelieferten Daten mit der Buchhaltung der Ärztekammer erwies sich aufgrund von IT-Problemen des externen Fondsverwalters als schwierig. Trotz festgestellter Mängel in der Leistungserfüllung führte die Ärztekammer für das Vertragsjahr 2009 die für diesen Fall vereinbarte Prüfung der Leistungen nicht durch. Trotz vertraglicher Verpflichtung hatte der externe Fondsverwalter kein Internes Kontrollsystem eingerichtet. Das Fehlen interner Kontrollmechanismen trug dazu bei, dass eine Mitarbeiterin des Fondsverwalters im Zeitraum 2006 bis 2009 rd. 260.000 EUR auf ein privates Sparbuch überweisen konnte.”
(S 12/54)

“Der externe Controller war rd. 25 Jahre lang, bis November 2010, ohne schriftlichen Vertrag für den Wohlfahrtsfonds tätig, weshalb der Ärztekammer für Wien bis dahin wichtige Grundlagen zur Steuerung der Leistungserbrinung fehlten. Im Zeitraum 2005 bis 2009 erhielt er für seine Tätigkeit durchschnittlich rd. 176.000 EUR pro Jahr, die diesbezüglichen Honorarnoten erhielten weder eine Dokumentation der erbrachten Leistung noch einen Nachweis für aufgebrachte Stunden. Auch der im Jahr 2010 abgeschlossene Dienstleistungsvertrag legt den Leistungsumfang des Controllers nicht hinreichend fest.”
(S 12/54)

“Zusätzlich ebrachte der externe Controllor als Geschäftsführer eines Anlageberatungsunternehmens Dienstleistungen für den Wohlfahrtsfonds. Der diesbezügliche Vertrag vom März 2009 erhielt keine Spezifizierung der zu erbringenden Leistungen, sodass der Ärztekammer für Wien eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich war.”

(alle S 12/54)

“Der externe Controllor des Wohlfahrtsfonds, der gleichzeitig Geschäftsführer der beauftragten Anlageberatungsunternehmens war, fungiert weiters auch als Aufsichtsratsvorsitzender einer Kapitalgesellschaft, die mit dem Wohlfahrtsfonds in Geschäftsbezieung stand. Interessenskollisionen konnten nicht ausgeschlossen werden.“
(S 13/54)

“Einen relativ hohen Anteil an den Leistungen des Wohlfahrtsfonds nahmen Witwenversorgungen ein (12,7 MIO EUR von insgesamt 40,94 MIO EUR im Jahr 2009, rd. 31%) Bei der Regelung der Witwenversorgung blieben die Einkommen der Hinterbliebenen, abgesehen von Wiederverehelichung, außer Betracht.“
(S 14/54)

“Beitragsrückstände wurden dem mit dem Forderungsmanagement beauftragten Rechtsanwalt gemeldet. Dieser leitete nach nochmaliger Zahlungserinnerung ab einem aushaftenden Betrag von 100 EUR eine Exekutionsverfahren ein und erhielt dafür 131 EUR pro Fall.“
(S 14/54)

Über die jährliche Prüfung der Geschäftsführung des Wohlfahrtsfonds durch drei Rechnungsprüfer:

„Deren Prüfung bezog sich ausschließlich auf die Rechnungsabschlüsse. Tätigkeiten wie die Gestaltung der Geschäftsbeziehung mit Finanzdienstleistern oder die Entscheidungsfindung beim Erwerb und Veräußerung von Immobilien unterlagen keiner nachgängigen internen Kontrolle.“
(S 16/54)

Weiters wird festgehalten, dass es „keine EDV Systemkontrolllisten zur Dokumentation allfälliger unzulässiger Eingriffe“ gibt. (S 22/54)
Anm: Ein Datendiebstahl oder Missbrauch würde nicht einmal auffallen.

Bezüglich des Rechnungsabschlusses des Jahres 2008 merkte der RH kritisch an, “dass dieser den bei Beibehaltung der bis dahin geübten Bilanzierungspraxis auszuweisenden Verlust in Höhe von rd. 10 Mill. Euro nicht abbildete, sondern einen Erfolg in Höhe von rd. 14 Mill. EUR auswies.“ (S 39/54)

„Die Kosten für die rechtliche Betreuung des Wohlfahrtsfonds erhöhten sich laut Ärztekammer Wien aufgrund der gestiegenen Anzahl von Verfahren und der hohen Beitragsaußenstände von 31.000 EUR (2005) au 268.000 EUR (2010).“ S 13/54 und 29/54

„Der Wohlfahrtsfonds führte keine Liquiditätsplanung durch.“
S 15/54

„Die Pensionsleistungen betrugen damals etwa das Vier- bis Fünffache der einbezahlten Beträge. Der Wohlfahrtsfonds war durch die fehlende Beitrags-Leistungs-Äquivalenz in seiner Existenz ernsthaft gefährdet.“
S 35/54

„Abzug eines nicht pensionswirksamen sogenannten Altlastenbeitrags ab dem Jahr 1994: der Altlastenbeitrag betrug zunächst 20 % des Fondsbeitrags. Wurde dann schrittweise gesenkt (15 % in den Jahren 2007 bis 2010, 10 % ab dem Jahr 2011)“
S36/54

In dem Bericht sind auch einige gravierende Mängel in der Administration aufgeführt, einschließlich Bilanztricks, die an der Grenze zu bewusster Täuschung sind.

„Im Betrachtungszeitraum wies der Wohlfahrtsfonds im Umlageverfahren jährliche Überschüsse zwischen rd. 14 Mill. EUR (2008) und rd. 34 Mill. EUR (2009) aus. Allerdings wäre im Jahr 2008 bei Beibehaltung der bis dahin geübten Bilanzierungspraxis ein Verlust von rd. 10 Mill. EUR ausgewiesen worden. Nach Auskunft der Ärztekammer sollte jedoch eine Verunsicherung der Fondsmitglieder durch Ausweisung eines negativen Jahresergebnisses hintangehalten werden. Deshalb wurde ein Überschuss in diesem Jahr
durch verschiedene bilanztechnische Maßnahmen dargestellt: “ es folgt eine Auflistung von Maßnahmen, wie Neubewertungen, welche die gewünschte Darstellung möglich gemacht haben.
S37 und 38/54