Wohlfahrtsfonds: Inkorrekte Zahlungsbescheide, die gar keine sind …

Ich möchte vorausschicken, dass ich als Referentin der Wiener Ärztekammer für Psychotherapie und Psychosomatik einen besonderen Zugang zu der von mir beschriebenen Causa habe.

Schon lange vor meiner Fachberechtigung als Ärztin eröffnete ich bereits eine Praxis für Psychotherapie samt Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums. Später kam die Arztpraxis dazu und ich habe wie vorgeschrieben meine Einkünfte via Steuerberater immer penibel getrennt gegenüber dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer (WFF) ausgewiesen, weil nur das ärztliche Einkommen als Beitragsgrundlage herangezogen werden darf. Es gab auch keinerlei Probleme, bis plötzlich und ohne jegliche Ankündigung oder Information 2007 auch mein Psychotherapie-Einkommen für die Beitragsbemessung herangezogen wurde. Erst dachte ich an einen Irrtum der Verrechnungsfirma Concisa. Meine Beschwerde beim zuständigen Ausschuss der ÄKW wurde mit der Begründung, es handle sich um ärztliches Einkommen, abgelehnt. Also doch kein Irrtum. Nächster Schritt: Klage beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der mir in seinem Spruch 2011 in der Sache Recht gibt, aber – und das ist wirklich bemerkenswert – aus formalen Gründen kein Urteil fällen kann. Grund: Die von der Concisa ausgeschickten Zahlungsbescheide hatten keine amtliche Signatur, waren daher keine Bescheide und daher auch nicht als Bescheide anfechtbar! Obwohl die Ärztekammer im Laufe des Verfahrens bereits davon wusste, wurden weiterhin Bescheide ohne Amtssignatur ausgeschickt, also bloß eine nette Bitte um Einzahlung. Besonders lustig wird’s, wenn man meine Zahlungsbescheide während des Verfahrens heranzieht: 2008 wurde wieder korrekt, also ohne Psychotherapie- Einkommen, abgerechnet, 2009 hingegen wieder mit Psychotherapie-Einkommen, 2010 wieder ohne…

Zurück zu den gesetzlich klar geregelten Fakten: Das PSY III-Diplom der ÖÄK ist eine ärztliche Zusatzqualifikation und berechtigt damit auch in der Ausübung zu einer ärztlichen Tätigkeit. Die Psychotherapieausbildung nach dem PTH-Gesetz berechtigt zur Führung einer psychotherapeutischen Praxis, beruht also auf einer eigenen Gesetzesgrundlage und ist daher getrennt von der ärztlichen Tätigkeit zu sehen, genau so, als ob ich eine Taxifahrer-Lizenz erwerbe, die ja auch nicht als ärztliche Tätigkeit verbucht werden könnte. Etwaige Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsgrundlagen für den WFF müssen überdies von der Vollversammlung und nicht nach „Einschätzung des Beschwerdeausschusses“ vom Verwaltungsausschuss beschlossen werden, wie man jetzt im Nachhinein versucht eine Rechtsgrundlage zu konstruieren.

Neue Berufsbilder und differenzierte Angebote am Gesundheitsmarkt mögen zu unklaren Situationen und Irrtümern führen. Die Frage ist allerdings, wie geht man als Ärztekammer und Standesvertretung, die für ihre Mitglieder zu arbeiten hat, damit um? Ich habe dieses Verfahren angestrebt, um Klarheit zu schaffen, denn für mich persönlich ist es in jedem Fall (Anwaltspflicht!) ein finanzieller Verlust. Meine Bemühungen, vor und während des Verfahrens kammerintern Klarheit zu schaffen, waren schlicht umsonst. Meine Email als zuständige Referentin an den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses mit der Bitte um Klärung der verworrenen Situation wurde –höflich formuliert – mit einer eher ahnungslosen und desinteressierten „Ich erinnere mich nicht an einen Beschluss …“-Floskel beantwortet. Mein Schreiben als Ärztin an den Präsidenten Dr. Dorner blieb bis heute unbeantwortet. Status quo: Jegliche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsaufforderung durch die Concisa wurden ignoriert. Der VwGH hält die Betroffenen (immerhin rund 200 bisher) an, nach neu erlassenen – gültigen! – Zahlungsbescheiden abermals Rechtsmittel zu ergreifen. Was letztendlich wieder zu vermehrten Kosten beiderseits führt. Das wird seitens informeller Kreise in der ÄKW in Abrede gestellt, wie auch dem VwGH die Schuld an der (von der ÄK durch falsche Bescheide selbst verursachten!) Verzögerung in der Urteilsfindung zugeschrieben wird. Nachzulesen unter: „Doktor in Wien“, September 2011, Seite 11).

Rat suchenden und interessierten Kolleginnen und Kollegen stehe ich gerne für weitere Informationen zur Verfügung ( stefanie@seel.at ).

Quelle: http://www.reform2020.at/kandidaten-online/dr-stefanie-seel.html